Flaschenprüfung

Service für Tauchgeräte-Flaschen

Termin für Abgabe der Tauchgeräte-Flaschen zur Prüfung: bis zum 12.10.2024

Termin für Abholung der Flaschen nach der Prüfung: ab 01.11.2024


(telefonische Anmeldung erforderlich +49 1514 2849848)


Eine Vorabbeurteilung der erforderlichen Leistungen und Arbeiten erfolgt bei Anlieferung der Flaschen bei uns. Die genauen Leistungen werden durch den Sachverständigen festgelegt.

Damit ein sicherer Transport sowie der Schutz des Flaschenanschlussgewindes gewährleistet werden kann, müssen die Flaschen mit Verschlussstopfen ausgestattet sein.

Die Artikel im Shop dienen der Information und müssen nicht im Onlineshop gekauft werden.



Für die Prüfung der Tauchgeräte-Flaschen benötigen wir ca. 2,5 Wochen.

Bei der Erfassung der vorhandenen Flaschen- und Prüfdaten wird anhand der Prüf-Historie festgelegt, welcher Prüfumfang zur wiederkehrenden Prüfung der Tauchgeräte-Flaschen erforderlich ist.

Voraussetzung zur Durchführung der Gewichtsprüfung ist, dass diese entsprechend dem Prüfzyklus fällig wäre und dass die Prüffrist nicht überschritten ist.

Ist dies jedoch der Fall, wird ein neuer Prüfzyklus mit einer Festigkeitsprüfung und dem aktuellen Datum beginnend durchgeführt.

Der durchgeführte Prüfumfang wird entsprechend in der „Prüfliste für Druckgasflaschen/Druckgeräte“ dokumentiert:
(F)= Äußere-, Innere-, u. Festigkeitsprüfung im Wechsel mit Gewichtsprüfung (Spätestens alle 5 Jahre)
(G)= Äußere-, Innere-, u. Gewichtsprüfung (Spätestens alle 2,5 Jahre)

Anbauteile an Tauchgeräte-Flaschen:
Zur Durchführung der äußeren Prüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle muss der Flaschenköper vollständig frei von allen Anbauteilen (Schutznetze, Standfüße, Schellen von Halterungen etc.) sein, damit eine Beurteilung hinsichtlich Beschädigungen oder Korrosion an der gesamten Oberfläche durch den Sachverständigen möglich ist.
Das Vorhandensein eines intakten äußerlichen Korrosionsschutzes in Form einer Lackierung oder Beschichtung ist bei Tauchgeräte-Flaschen Voraussetzung für das positive Gesamturteil als Ergebnis der wiederkehrenden Prüfung.

Wiederkehrende Prüfung von Tauchgeräte-Flaschen ohne Ventil:
Die wiederkehrenden Prüfung nach §15 BetrSichV ist eine „Anlagenprüfung“. Daher ist für eine vollständige wiederkehrende Prüfung im Sinne der BetrSichV auch das Ventil zur Beurteilung der gesamten „Anlage“ durch den Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstelle notwendig.
Bei der wiederkehrenden Prüfung von Tauchgeräte-Flaschen ohne Ventil erfolgt daher der Eintrag „o.V. = Flasche ohne Ventil angeliefert“ in die Prüfliste mit dem Hinweis, dass nur der Flaschenkörper als Teil einer überwachungspflichtigen Anlage durch uns dem Sachverständigen vorgestellt wurde.

Rissbildung im Halsbereich von Tauchgeräte-Flaschen aus Aluminium mit konischem Ventilgewinde:
Ursache hierfür ist bei bestimmten Legierungen, dass das Feingefüge über längere Zeit hinweg großen Spannungen und Beanspruchungen ausgesetzt wurde.
Die resultierende Rissbildung ist interkristalliner Natur und tritt an den Korngrenzen auf, ohne das Anzeichen für Spannungsriss-Korrosion oder Ermüdung festzustellen sind. Die für die Rissbildung verantwortlichen Spannungen werden überwiegend durch die Ventileindrehmomente und Toleranz von Flaschenhals/Ventilgewinde beeinflusst.
Im Zuge der wiederkehrenden Prüfung werden entsprechend den einschlägigen Vorgaben eingehende Sichtprüfungen der Stirnfläche und des Flaschengewindes durchgeführt.
Die abschließende Prüfung zur Detektion von Halsrissen ist eine intensive Dichtigkeitsprüfung mit montiertem Ventil und Füllmedium unter Betriebsdruck.
Die wiederkehrende Prüfung dieser Tauchgeräte-Flaschen ist somit nur in Verbindung mit einer Befüllung möglich.
Sollte im Zuge dieser abschließenden Dichtigkeitsprüfung durch den Sachverständigen festgestellt werden, dass die Flasche einen Halsriss aufweist und verworfen werden muss, müssen wir hierbei die gesamten von uns erbrachten Leistungen berechnen.

 



Artikel 1 - 4 von 4